Wer ist bedürftig?

Bedürftig sind für den Warenkorb Weiterstadt e.V. alle Menschen, die nur über wenig Geld im Monat verfügen können, z. B. weil sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen.
Die Stadt Weiterstadt stellt für die Bedürftigen Berechtigungsausweise mit der Personenzahl der jeweiligen Haushalte aus.

Bedürftige Personen sind:
Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II
Empfänger von Sozialgeld nach SGB II
Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII
Asylbewerberleistungsempfänger

Berechtigungsausweise können Weiterstädter im Rathaus der Stadt, Riedbahnstr. 6, beantragen.
Ansprechpersonen: M. Nickel
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 214
Tel.: 06150 400-2406

Die Sprechzeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Montag & Donnerstag sind keine persönlichen Vorsprachen möglich.